Wie bereits angekündigt und leider mehrfach verschoben, werden jetzt ab dem 01.07.2019 09:00 Uhr, neue Rettungsdienststichworte in den Integrierten Regionalleitstellen des Landes Brandenburg in Betrieb genommen.
Entstanden sind die heutigen Einsatzstichworte im Jahr 2011, in Vorbereitung der Einführung des neuen einheitlichen Einsatzleitsystems. Die Spezifizierung erfolgte damals auf Grundlage der Notfallursache und der zu alarmierenden Einsatzmittel. Jetzt erfolgte die Revision der Stichworte mit folgenden Zielen:
- Verzicht auf Diagnosen/Zustände abgeleitet aus den Stichworten
- Reduzierung der Zeichenzahl
- Einfache Bildung der Stichworte
(auch ohne Einsatzleitsystem und strukturierte Notrufabfrage) - Der Alarmcode muss eine Aussage zur Anzahl der alarmierten Ressourcen ermöglichen
- Die Nutzung der landeseinheitlichen strukturierten Notrufabfrage soll in allen Leitstellen weiter angeregt werden
Durch die Umstellung der Stichwort-Philosophie erhoffen wir uns einige Vorteile in der täglichen Arbeit. Dazu gehören:
- Keine doppelten Informationen
(Alarmcode und Sachverhalt lassen eine eindeutige Informationslage zu) - Reduzierung der übermittelten Zeichen bei der Alarmierung
- Rettungsdienst hat sofort Kenntnis zu mitalarmierten Fahrzeugen
- Das Einsatzleitsystem kann die Anzahl der zu alarmierenden Fahrzeuge automatisch generieren
- Keine inhaltliche Auseinandersetzung durch Auswahl des Stichworts
- Bessere Information der ausrückenden Einsatzkräfte durch Übermittlung der Abfrageergebnisse der strukturierten Notrufabfrage auf die entsprechenden Alarmierungssysteme
Zusammensetzung
Das Einsatzstichwort setzt sich aus der Anzahl der eingesetzt Einsatzmittel zusammen.
- R-Zahl – gibt die Anzahl der benötigten RTW an
- N-Zahl – gibt die Anzahl der benötigten NEF an
Am Beispiel des Stichworts
R1N0
wird somit die Alarmierung eines Rettungswagens (RTW) mit Sondersignal beschrieben. Ein Notarzt wird nicht entsendet. Entsprechend dieses Musters ergeben sich eine Reihe weiterer möglicher Stichwörter, die hier exemplarisch aufgelistet sind:
Stichwort | R1N0 | R2N0 | R1N1 | R2N1 | R4N2 | R4N3 |
Anzahl Rettungswagen | 1 | 2 | 1 | 2 | 4 | 4 |
Anzahl Notarztfahrzeuge | 0 | 0 | 1 | 1 | 2 | 3 |
Um auch weiterhin auf besondere Alarmierungserfordernisse der Träger des Rettungsdienstes reagieren zu können, wurden folgende Sonderzeichen in Ergänzung zum eigentlichen Alarmcode festgelegt:
Polytraum | First-Responder | Notfalltransport mit Notfallkrankenwagen |
R1N1 p | R1N1 f | R1N0-NT |
- Bei Polytraumen wird ein Rettungshubschrauber informatorisch bei der Disposition vorgeschlagen, die tatsächliche Alarmierung obliegt der Leitstelle.
- Sollen First-Responder-Einheiten mit zum Einsatz alarmiert werden, so wird der nächstgelegene First-Responder (Einsatzmittel mit dieser Rolle, ohne Ersatzeinsatzmittelvertretung oder Ersatzstrategie) als Information vorgeschlagen, die tatsächliche Alarmierung obliegt der Leitstelle.
- Der Alarmcode für Notfalltransporte (R1N0nt) dient den Pilotstandorten Cottbus und Barnim zur Abgrenzung von Einsatzindikationen für das Einsatzmittel „Notfallkrankenwagen“, welches im Rahmen eines Pilotprojektes neu geschaffen wird. Für alle weiteren Rettungsdienstbereiche erzeugt der Alarmcode einen Einsatzmittelvorschlag für einen Rettungstransportwagen ohne Sondersignal.
Verlegungen
Im Ergebnis interner Auswertungen wurde erkannt, dass im Bereich der Verlegungsstichworte eine ausreichende Differenzierung fehlt. Es wurde deshalb auch dieser Bereich entsprechend angepasst:
V1R | 1x RTW / 1x RTW-Verlegung | Primärtransport mit einem bodengebundenen Einsatzmittel |
V1N | 1x RTW / 1x RTW-Verlegung + 1x NEF / 1x V-NEF |
Primärtransport mit einem bodengebundenen Einsatzmittel; Begleitung durch abgebendes Krankenhaus prüfen |
V2R | 1x RTW / 1x KTW / 1x RTW-Verlegung | Sekundärtransport mit einem bodengebundenen Einsatzmittel |
V2N | 1x RTW / 1x RTW-Verlegung + 1x NEF / 1x V-NEF |
Sekundärtransport mit einem bodengebundenen Einsatzmittel; Begleitung durch abgebendes Krankenhaus prüfen |
V3R | entfällt | |
V3N | 1x ITH / 1x RTH / 1x V-NEF | Sekundärtransport mit einem Luftrettungsmittel entsprechend der DA Luftrettung (§6 und §6.3.2), V-NEF nur als Ersatz für RTH/ITH |
V4N | 1x ITH / 1x RTH / 1x V-NEF | Primärtransport mit einem Luftrettungsmittel entsprechend der DA Luftrettung (§5 – §5.2), V-NEF nur als Ersatz für RTH/ITH |
V5R | 1x RTW / 1x KTW | Sekundärtransport bodengebundenen Einsatzmittel, im Vorfeld durch den Träger genehmigte Transporte z.B. ADAC Rücktransporte |
Grundsätzlich sind bei Verlegungen die Regelungen der Landesrettungsdienstplanverordnung sowie der Dienstanweisung Luftrettung zu beachten. Zudem werden Verlegungen zunächst immer ohne die Empfehlung von Sonder- und Wegerechten disponiert. Die Nutzung des Sondersignals ist im konkreten Einsatzfall zu prüfen.
Festlegungen
Die neuen Stichworte für Einsätze des Rettungsdienstes sind innerhalb der strukturierten Notrufabfrage (NOAS) festen Ergebnissen zugeordnet. Die Festlegung der Zuordnungen erfolgt durch einer Arbeitsgruppe, bestehend aus ärztlichen Leitern der Träger des Rettungsdienstes und leitenden Mitarbeitern der Regionalleitstellen. Regelungen und Anpassungen an den Zuordnungen werden gemeinsam abgestimmt und anschließend eigenständig durch die Regionalleitstellen in Ihre Systeme übernommen.
Anlagen: