Extremwetterereignisse, wie Xavier (5.10.2017), Herwart (29.10.2017) und Friederike (18.1.2018) führten im Gebiet der Integrierten Regionalleitstelle Lausitz (IRLS Lausitz) zu einer ungewöhnlich hohen Vielzahl von abgesetzten Notrufen und daraus resultierenden Einsatzzahlen, die den Rahmen einer normalen Einsatzführung bei weitem überstiegen. Um zukünftig besser gegen jene Ausnahmesituationen in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der kreisfreien Stadt Cottbus vorbereitet zu sein, werden folgende Maßnahmen realisiert:
- Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit durch die IRLS Lausitz,
- Erweiterung der technischen und personellen Kapazitäten in der IRLS Lausitz,
- effiziente Kommunikation zwischen den örtlichen Einsatzleitungen und der Leitstelle.
Die IRLS Lausitz befindet sich seit Anfang 2018 in der Umsetzung dieser Maßnahmen. So wurden beispielsweise die Kapazitäten von bislang 16 auf 25 Notrufannahmeplätze erhöht und um leistungsfähigere Servertechnik ergänzt. Dadurch können parallel mehrere Notrufe bearbeitet werden. Zusätzlich wurden die technischen Alarmierungssysteme optimiert und die interne Ablauforganisation der Leitstelle um den Prozess des Ausnahmezustands ergänzt.
Um in Zukunft die Kommunikation mit den örtlichen Einsatzleitungen noch effizienter zu gestalten, wurde in den vergangenen Monaten das sogenannte Befehlsstellenkonzept als eine Teilmaßnahme entwickelt. Schwerpunkt dieser Konzeption ist die Bereitstellung von informationstechnischen Führungsmitteln für örtliche Befehlsstellen. Dadurch können Einsätze in Echtzeit übermittelt und zugewiesene Einsatzmittel, -Kräfte und Informationen in Echtzeit mit der Leitstelle ausgetauscht werden. Parallel zur Softwareentwicklung dieses Werkzeugs testet das Information- und Kommunikations-Team der IRLS Lausitz derzeit den Systemaufbau für eine solche Befehlsstelle.
Wie geht es weiter?
Die konkreten Inhalte des Befehlsstellenkonzepts werden den Aufgabenträgern der Brandschutzes bis voraussichtlich Ende Juli 2018 bekannt gegeben. Das Dokument enthält neben den technischen Anforderungen und Empfehlungen zum Aufbau einer Befehlsstelle, den organisatorischen Ablauf vor und während des Einsatzfalles. Zusätzlich verfügt die Richtlinie über ein Funkkonzept für Ausnahmezustände, definiert die Zuständigkeiten und formuliert die Vorgaben zum sicheren Betrieb einer Befehlsstelle. In der Folge bietet das Befehlsstellenkonzept einen Wegweiser zum Aufbau und Implementierung der Befehlsstelle vor Ort.
Sobald der technische Versuchsaufbau innerhalb der IRLS Lausitz fehlerfrei funktioniert und das Befehlsstellenkonzept freigegeben wurde, erfolgt eine erweiterte praxisnahe Pilotphase. In dieser werden bereits einzelne örtliche Befehlsstellen um die technischen Ausstattungsmerkmale ergänzt und ausgebildet. Im Einsatzfall werden sämtliche Funktionen des neuen Systems genutzt. Zur Teilnahme an dieser Pilotphase haben sich die Kommunen Königs Wusterhausen, Lübben, Bad Liebenwerda, Elsterwerda, Finsterwalde, Herzberg (Elster), Schlieben, Calau, Altdöbern, Senftenberg, Welzow, Neuhausen/Spree und Spremberg bereiterklärt. Sobald in diesem Pilotversuch die Befehlsstellenkomponenten und Arbeitsabläufe fehlerfrei funktionieren, ist die Testphase final abgeschlossen und es wird mit dem vollständigen Ausbau des Befehlsstellensystems begonnen.
Welche Kosten entstehen?
Als IRLS Lausitz erhalten wir nahezu täglich Anfragen zum Befehlsstellenkonzept. Häufig werden Fragen zu den anfallenden Kosten beim Aufgabenträger Brandschutz, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und den technischen Ausstattungsmerkmalen, z.B. die Anforderungen an den Computer u.ä. gestellt. Diese Anfragen sind verständlich, da eine Vorplanung der finanziellen Mittel und die weitere Umsetzungsplanung vor Ort angestrebt wird, bevor das nächste Extremwetter eintrifft. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Moment keine konkreten Auskünfte über die weiteren Investitionskosten machen können, da diese von uns derzeit erhoben und getestet werden. Mit der Veröffentlichung des Befehlsstellenkonzepts werden wir hierüber genausten informieren, so dass die Planung vor Ort beginnen kann. Bis dahin empfehlen wir keine voreilige Beschaffung von Hard- und Softwarekomponenten auszulösen.
Anzumerken bleibt, dass neben den Investitionskosten zur Einrichtung der Befehlsstelle – nach jetzigem Informationsstand – die monatlichen Verbindungskosten an das Befehlsstellennetz durch den Aufgabenträger des Brandschutzes zu tragen sind. In der Beratung der Arbeitsgruppe Berufsfeuerwehren (AGBF) vom 6. Juni 2018 wurde durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) bekannt gegeben, dass eine einmalige Förderung für das Befehlsstellenprojekt geplant ist. Bislang ist noch nicht klar, in welcher Höhe und wie die Zuweisung der Förderung erfolgen soll. Sobald uns nähere Informationen vorliegen, werden wir darüber berichten.