Mit der Neufassung der Bauordnung vom 01.07.2016 ist in Brandenburg die „Rauchmelder-Pflicht“ gemäß § 48 Absatz 4 gesetzlich geregelt. Eigentümer müssen nun der Installationspflicht nachkommen, wenn nach baurechtlichen Bestimmungen ein Neu- oder Umbau vorliegt. Des Weiteren gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 für alle Bestandsbauten (Wohn-, Miets-, Geschäftshäuser etc.). Einfache alltägliche Renovierungen …